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   BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81   

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https://dejure.org/1981,2337
BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81 (https://dejure.org/1981,2337)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1981 - 1 StR 332/81 (https://dejure.org/1981,2337)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1981 - 1 StR 332/81 (https://dejure.org/1981,2337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einsatz anonymer Gewährsleute zur Bekämpfung bestimmter Erscheinungsformen der Kriminalität - Ladung von Gewährsleuten als Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 40
  • StV 1982, 2
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81
    In Frage kommen hier nichtöffentliche Verhandlung, Vernehmung des Zeugen durch den beauftragten oder ersuchten Richter, notfalls außerhalb der Gerichtsstelle und in Abwesenheit des Angeklagten oder auch des Verteidigers, schließlich (förmliche) polizeiliche Vernehmung, ausnahmsweise schriftliche Äußerung des Zeugen (vgl. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] und 30, 34; BGH NJW 80, 2088 und 81, 770; BVerfG NStZ 81, 357; BGH, Urteil vom 5. März 1980 - 3 StR 18/80; Beschluß vom 9. Juni 1980 - 3 StR 132/80; zu allem auch Gribbohm NJW 81, 305).
  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81
    In Frage kommen hier nichtöffentliche Verhandlung, Vernehmung des Zeugen durch den beauftragten oder ersuchten Richter, notfalls außerhalb der Gerichtsstelle und in Abwesenheit des Angeklagten oder auch des Verteidigers, schließlich (förmliche) polizeiliche Vernehmung, ausnahmsweise schriftliche Äußerung des Zeugen (vgl. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] und 30, 34; BGH NJW 80, 2088 und 81, 770; BVerfG NStZ 81, 357; BGH, Urteil vom 5. März 1980 - 3 StR 18/80; Beschluß vom 9. Juni 1980 - 3 StR 132/80; zu allem auch Gribbohm NJW 81, 305).
  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 701/75

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung durch richterliche

    Auszug aus BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81
    Immerhin wird, sollte ein gleicher Antrag wieder gestellt werden, zu bedenken sein, daß zwar die Entscheidung, ob eine auf die Erforschung von Hilfstatsachen (etwa die Glaubwürdigkeit eines Angeklagten oder Zeugen) gerichtete Beweisbehauptung tatsächlich erheblich ist, dem Tatrichter obliegt (KMR-Paulus, StPO, 7. Aufl. § 244 Rdn. 121; BGH, Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75; Urteil vom 5. Mai 1976 - 2 StR 709/75), daß aber bei der Prüfung, ob die erbetene Beweiserhebung zur besseren Aufklärung der Sache beitragen könnte, die etwaige "mindere Beweisqualität" (BVerfG a.a.O. S. 360) anderer Beweismittel in Rechnung zu ziehen ist.
  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 155/80

    Absoluter Revisionsgrund durch die Verletzung der Vorschriften über die

    Auszug aus BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81
    In Frage kommen hier nichtöffentliche Verhandlung, Vernehmung des Zeugen durch den beauftragten oder ersuchten Richter, notfalls außerhalb der Gerichtsstelle und in Abwesenheit des Angeklagten oder auch des Verteidigers, schließlich (förmliche) polizeiliche Vernehmung, ausnahmsweise schriftliche Äußerung des Zeugen (vgl. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] und 30, 34; BGH NJW 80, 2088 und 81, 770; BVerfG NStZ 81, 357; BGH, Urteil vom 5. März 1980 - 3 StR 18/80; Beschluß vom 9. Juni 1980 - 3 StR 132/80; zu allem auch Gribbohm NJW 81, 305).
  • BGH, 11.12.1980 - 4 StR 588/80

    Einführung von Angaben eines polizeilichen V-Mannes

    Auszug aus BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81
    In Frage kommen hier nichtöffentliche Verhandlung, Vernehmung des Zeugen durch den beauftragten oder ersuchten Richter, notfalls außerhalb der Gerichtsstelle und in Abwesenheit des Angeklagten oder auch des Verteidigers, schließlich (förmliche) polizeiliche Vernehmung, ausnahmsweise schriftliche Äußerung des Zeugen (vgl. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] und 30, 34; BGH NJW 80, 2088 und 81, 770; BVerfG NStZ 81, 357; BGH, Urteil vom 5. März 1980 - 3 StR 18/80; Beschluß vom 9. Juni 1980 - 3 StR 132/80; zu allem auch Gribbohm NJW 81, 305).
  • BGH, 05.03.1980 - 3 StR 18/80

    Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit; Geheimdienstliche

    Auszug aus BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81
    In Frage kommen hier nichtöffentliche Verhandlung, Vernehmung des Zeugen durch den beauftragten oder ersuchten Richter, notfalls außerhalb der Gerichtsstelle und in Abwesenheit des Angeklagten oder auch des Verteidigers, schließlich (förmliche) polizeiliche Vernehmung, ausnahmsweise schriftliche Äußerung des Zeugen (vgl. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] und 30, 34; BGH NJW 80, 2088 und 81, 770; BVerfG NStZ 81, 357; BGH, Urteil vom 5. März 1980 - 3 StR 18/80; Beschluß vom 9. Juni 1980 - 3 StR 132/80; zu allem auch Gribbohm NJW 81, 305).
  • BGH, 09.06.1980 - 3 StR 132/80

    Voraussetzungen einer erfolgreichen Rüge der Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags

    Auszug aus BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81
    In Frage kommen hier nichtöffentliche Verhandlung, Vernehmung des Zeugen durch den beauftragten oder ersuchten Richter, notfalls außerhalb der Gerichtsstelle und in Abwesenheit des Angeklagten oder auch des Verteidigers, schließlich (förmliche) polizeiliche Vernehmung, ausnahmsweise schriftliche Äußerung des Zeugen (vgl. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] und 30, 34; BGH NJW 80, 2088 und 81, 770; BVerfG NStZ 81, 357; BGH, Urteil vom 5. März 1980 - 3 StR 18/80; Beschluß vom 9. Juni 1980 - 3 StR 132/80; zu allem auch Gribbohm NJW 81, 305).
  • BGH, 06.05.1976 - 2 StR 709/75

    Strafbarkeit wegen Betrugs und versuchten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81
    Immerhin wird, sollte ein gleicher Antrag wieder gestellt werden, zu bedenken sein, daß zwar die Entscheidung, ob eine auf die Erforschung von Hilfstatsachen (etwa die Glaubwürdigkeit eines Angeklagten oder Zeugen) gerichtete Beweisbehauptung tatsächlich erheblich ist, dem Tatrichter obliegt (KMR-Paulus, StPO, 7. Aufl. § 244 Rdn. 121; BGH, Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75; Urteil vom 5. Mai 1976 - 2 StR 709/75), daß aber bei der Prüfung, ob die erbetene Beweiserhebung zur besseren Aufklärung der Sache beitragen könnte, die etwaige "mindere Beweisqualität" (BVerfG a.a.O. S. 360) anderer Beweismittel in Rechnung zu ziehen ist.
  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Im Hinblick auf die veränderten Kriminalitätsstrukturen und der durch sie bewirkten erheblichen Erschwerung der Verbrechensaufklärung besteht in der neueren Rechtsprechung der Obergerichte und auch des Bundesgerichtshofs Einigkeit darüber, daß die Bekämpfung der geschilderten Formen der Kriminalität den Einsatz anonymer Gewährsleute erfordert (BGH NStZ 1982, 40; 1983, 325, 326).

    Seinem Erscheinen in der Hauptverhandlung stehen damit "andere nicht zu beseitigende Hindernisse" entgegen (§ 223 Abs. 1 StPO), die es zulässig machen, den Zeugen durch einen beauftragten oder ersuchten Richter vernehmen zu lassen und dann das Vernehmungsprotokoll gemäß § 251 Abs. 1 StPO in der Hauptverhandlung zu verlesen (vgl. BGHSt 29, 390, 391; BGH NStZ 1982, 40).

  • BGH, 05.11.1982 - 2 StR 250/82

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die

    Er muß vielmehr alle nicht von vornherein aussichtslosen Schritte unternehmen, um zu einer möglichst zuverlässigen Beweisgrundlage zu gelangen (vgl. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] ; BGH NJW 1980, 2088 und 1981, 770; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1981 - 1 StR 332/81).
  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 846/82

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit

    Ein denkbarer Weg ist die Vernehmung des Zeugen durch den beauftragten oder ersuchten Richter, notfalls außerhalb der Gerichtsstelle und in Abwesenheit des Angeklagten oder seines Verteidigers, letzteres jedenfalls dann, wenn die Beweiserhebung (auch) der Entlastung des Angeklagten dient und andernfalls der Verlust des Beweismittels zu befürchten ist (vgl. BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80]; BGH NStZ 1982, 40; 1982, 79; BGH, Urt. vom 5.11.1982 - 2 StR 250/82, zur Veröffentlichung bestimmt).
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